Warnung vor unbekannten Ärzten auf AU-Bescheinigungen

Die Ärztekammer Nordrhein warnt vor unbekannten Ärzten auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Der Hinweis ist unter https://www.aekno.de/presse/nachrichten/nachricht/warnung-unbekannter-arzt-auf-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen abrufbar.

Hintergrund ist, dass Arbeitgebern vermehrt AU-Bescheinigungen vorgelegt werden, die als ausstellende „Ärzte“ die Personen
Dr. med Haresh Kumar,
Ahmad Abdullah und
Masroor Umar
mit Praxisadressen im Bezirk der Ärztekammer Nordrhein ausweisen.

Diese Personen sind allerdings nicht Mitglied der Ärztekammer Nordrhein.

Auf diesen AU-Bescheinigungen sind ausweislich des Hinweises der Ärztekammer Nordrhein als Praxisadressen Friesenplatz 4, 50672 Köln sowie Gildehofstraße 10, 45127 Essen, Masroor Umar auch mit Moorenstraße 5, 40225 Düsseldorf, angegeben. An diesen Adressen sind weder ein Arzt noch eine Arztpraxis bekannt. Bei der Adresse Moorenstraße 5 handelt es sich um die Hauptanschrift der Uniklinik Düsseldorf. Bei der Adresse in Köln handelt es sich um keine Praxis, sondern um einen Co-Working-Space und bei der Adresse in Essen um ein Hotel, bei denen alle drei Personen jedoch unbekannt sind. Offenbar sind auch weitere AU-Bescheinigungen mit diesen Personen als Aussteller in Umlauf mit weiteren Adressen in Deutschland, u. a. in Dortmund, Hamburg, Berlin und Frankfurt.

Sollten Arbeitgebern von diesen Personen ausgestellte AU-Bescheinigungen vorgelegt werden, empfehlen wir, die Rechtmäßigkeit der AU-Bescheinigungen eingehend zu überprüfen.

Mutmaßlich handelt es sich um AU-Bescheinigungen, die bei Online-Anbietern, wahrscheinlich www.dransay.com oder www.au-schein.de, erworben wurden. Beide Plattformen bieten u. a. eine „AU ohne Arztgespräch“ an. Dabei werden im Anschluss an ein Click-through-Verfahren zur „Anamnese“ AU-Bescheinigungen ausgestellt. Auffallend ist, dass diese AU-Bescheinigungen optisch an den früheren „gelben Schein“ erinnern, aber auch bei gesetzlich Versicherten die Angabe „Privatarzt“ enthalten und nicht als eAU ausgestellt werden. Im Übrigen ist auf der Bescheinigung selbst nicht ersichtlich, dass diese über www.dransay.com oder www.au-schein.de erworben wurden.

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer entscheiden, welchen Arzt er für eine Krankschreibung konsultiert. Es muss sich auch nicht um einen kassenärztlichen Vertragsarzt handeln; ärztliche Bescheinigungen im Sinne des § 5 Abs. 1 EFZG können auch von Privat-Ärzten ausgestellt werden. Es muss sich allerdings um einen approbierten Arzt handeln. Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Deutschland – die durch die oben genannten Praxisadressen suggeriert wird – ist gemäß § 2 Bundesärzteordnung nur mit einer gültigen Approbation oder Berufserlaubnis möglich. Bei Ausübung der ärztlichen Tätigkeit besteht Pflichtmitgliedschaft in einer der insgesamt 17 Landesärztekammern in Deutschland. Bei den genannten Personen besteht keine Mitgliedschaft bei der Ärztekammer Nordrhein. Es besteht der Verdacht, dass überhaupt keine Mitgliedschaft bei einer Ärztekammer in Deutschland besteht, da im Netz auch andere Ärztekammern entsprechende Warnungen veröffentlicht haben.

Wir möchten Sie bitten, uns Fälle solcher AU-Bescheinigungen mitzuteilen.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig