Arbeitskräftesicherung

  • Ausbildung sichert Zukunft
  • Erwerbspotentiale aktivieren
  • Zuwanderungspolitik anpassen
  • Arbeitszeiten flexibilisieren

Für die gastgewerblichen Unternehmen wird es zunehmend schwerer, geeignete Arbeitskräfte zu finden, auch wenn in den zehn Jahren vor der Corona-Pandemie im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe rund ein Drittel neue Jobs entstanden sind. Der  Bedarf war deutlich höher. Die Abwanderung aus dem Gastgewerbe zwischen 2020 und 2022 hat den Arbeitskräftemangel deutlich verschärft. Er gilt in allen Bereichen des Gastgewerbes und beschränkt sich nicht nur auf Fachkräfte. 

Zwischen 2009 und 2019 hat das Gastgewerbe in Nordrhein-Westfalen rund 100.000 neue Jobs geschaffen. Die Zahl der Beschäftigten stieg in dieser Zeit von etwa 300.000 auf über 400.000. Der Anstieg war bei geringfügig Beschäftigten ("Minijobber") wie bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Voll- und Teilzeit festzustellen.

Das Gastgewerbe ist und bleibt eine personalintensive Branche, auch wenn neue Konzepte in Gastronomie und Hotellerie sowie die digitale Transformation manche Stellen überflüssig machen (werden).  

Die Nachfrage nach neuen Beschäftigten wird von äußeren Faktoren mitbestimmt, die die Branche nicht beeinflussen kann: Der demografische Wandel führt seit vielen Jahren dazu, dass weniger Schulabgänger:innen die Schule verlassen. Gleichzeitig wollen mehr junge Menschen studieren.  

Absehbar ist, dass die Zahl der Arbeitskräfte insgesamt rückläufig bleibt. Für das extrem personalintensive Gastgewerbe ist die Sicherung des Fach- und Arbeitskräftebedarfs eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben. 

Was fordern wir und warum?

Die Fach- und Arbeitskräftesicherung hat viele Facetten – bildungspolitisch, branchenpolitisch, tarifpolitisch und unternehmerisch.  

Ausbildung hat Priorität

Wir begrüßen das klare Bekenntnis der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die duale Ausbildung der akademischen gleichzusetzen. Dieser Ansatz muss mit Leben gefüllt werden. 

Die Branche selbst hält natürlich selbst einen wichtigen Schlüssel gegen den Fachkräftemangel in der Hand. Die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Die Unternehmen sind aufgerufen, bei ihren Anstrengungen für eine gute Ausbildungsqualität nicht nachzulassen. Es gilt, junge Menschen so zu befähigen, dass sie für die Arbeit in Hotellerie und Gastronomie gerüstet sind, ihnen attraktive berufliche Perspektiven zu bieten und sie damit in der Branche zu halten.  

Aktiv gefordert sind Unternehmer:innen, wenn es darum geht, den Mitarbeitenden gegenüber ihre Wertschätzung und Anerkennung auszudrücken. Auch über die Tarifpolitik setzen wir zusätzliche Anreize. 

Weitere Erwerbspotenziale aktivieren

Wir können uns nicht erlauben, Erwerbstätigenpotenzial brach liegen zu lassen. Dazu zählen Frauen, Langzeitarbeitslose und Ältere.

Schon heute ist das Gastgewerbe weiblich geprägt. Fast 60 Prozent der Beschäftigten sind Frauen. Hier gilt es, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Frauen, die arbeiten wollen, dies auch können. Hier ist die Politik gefordert, insbesondere durch verlässliche und flexible Kinderbetreuungsangebote für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Karrierechancen zu sorgen.  
 
Mit dem zunehmenden Mangel an Fachkräften und gleichzeitig mit älter werdenden Gästen wächst in der Branche das Bewusstsein für die Stärken altersgemischter Teams. Der DEHOGA unterstützt verschiedene Projekte zur lebensphasenorientierten Arbeitsgestaltung. Auch Langzeitarbeitslose müssen stärker aktiviert werden. Wichtig sind hier Qualifizierung sowie entsprechende Arbeitsanreize.  

Zuwanderungspolitik bedarfsgerecht gestalten

Hotellerie und Gastronomie benötigen sowohl bestimmte Qualifikationen aus dem Ausland, Stichwort Company Transfer oder Spezialitätenköche, als auch Saisonarbeitskräfte. Der DEHOGA setzt sich deshalb dafür ein, die Zuwanderung verstärkt auch am Arbeitsmarkt auszurichten. Die Möglichkeiten der Beschäftigung von Arbeitskräften aus dem Nicht-EU-Ausland muss deutlich vereinfacht und besser umgesetzt werden. Eine Ausweitung der West-Balkan-Regeln wäre hier ein wichtiger Schritt. Gleiches gilt im Übrigen für Ausbildungsmöglichkeiten und die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt. 

Das Gastgewerbe ist auf ausreichende und richtig qualifizierte Fach- und Arbeitskräfte angewiesen. Diese entscheiden über die Leistungsfähigkeit und Dienstleistungsqualität der Branche sowie die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme. Die Politik ist aufgerufen, hier für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen, beispielsweise durch eine zeitgemäße Zuwanderungspolitik und eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten. 

Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit ist an über 150 Standorten vertreten, so dass Unternehmen ganz unkompliziert die Möglichkeit haben, einen persönlichen Ansprechpartner online, telefonisch oder vor Ort zu erreichen.

Der Arbeitgeber-Service reagiert binnen 48 Stunden auf die Anliegen.
Die Angebote sind kostenfrei:

Persönlich: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Telefonisch: 0800 4 5555 20 (gebührenfreie Servicerufnummer)
Online: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte

 

Leistungen der Agentur für Arbeit:

  • die Vermittlung von passendem Personal.
  • individuelle Beratungsangebote, um Mitarbeiter*innen zu gewinnen, die Beschäftigten weiterzubilden und nachhaltig an das Unternehmen zu binden.
  • Netzwerke und Austausch.
  • eine*n persönliche*n Ansprechpartner*in für Sie und Ihr Unternehmen.
  • schnelle und kostenfreie Unterstützung.

Mehr zum Angebot ist auch in der Dienstleistungsbroschüre der Agentur für Arbeit zu finden.

 

Um Arbeitssuchende für eine Stellenausschreibung oder überhaupt für eine Tätigkeit in der Branche zu interessieren, haben wir alle bereits festgestellt, wie wichtig es inzwischen ist, Vorzüge oder auch Annehmlichkeiten herauszustellen, um damit Attraktivität zu steigern und unbegründete Vorbehalte abzubauen.

Beispiele dafür sind:
(Reihenfolge stellt keine Bewertung dar)

  • Darstellung zu möglichen Arbeitszeiten, individuellen Arbeitszeitmodellen; Ermöglichung von TZ-Beschäftigung, Urlaubstage + zzgl. Brauchtumstag
  • Goodies (z. B. gratis Personalessen, Firmenticket, Fitness-Studio…)
  • Unterstützung der Mitarbeitenden (mit sprachlichen Schwierigkeiten) bei z.B. Behördenangelegenheiten
  • Angebote eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Marketing für die Branche/das konkrete Hotel durch Umsetzung aktueller Themen, die den Zeitgeist ansprechen (erneuerbare Energien/Klimaschutz, Nachhaltigkeit…)
  • Kinderbetreuung schaffen (insb. in Betrieben mit Randzeitenbeschäftigung, oder Unterstützung bei der Suche
  • Angebot von Schnuppermöglichkeiten/Praktika, um einen Beruf oder einen konkreten Betrieb kennenzulernen
  • Beschreibung der Besonderheiten/Annehmlichkeiten/Schönheiten der Räume/des Arbeitsumfeldes
  • Jobbike (nach z.B. einem Jahr Betriebszugehörigkeit)
  • Hauspost: Lieferung von privaten Paketen ins Office/an den Arbeitsplatz erlauben
  • Weihnachtsfeier, Sommerparty, Teamevents, Incentives, Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge oder Angebote zu Großkundenkonditionen (z. B. für Mobilfunkverträge, Sixt etc.)

Im Rahmen einer Stellenausschreibung ist es durchaus sinnvoll, direkt in den ersten Zeilen der Ausschreibung hiermit zu starten, um zum Weiterlesen anzuregen.

Bei Fragen erreichen Sie uns jederzeit per Mail.

Betroffene Ziele für nachhaltige Entwicklung der UN (SDG)

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