Verpackungen: Wenn weniger, mehr ist!

Verpackungen sind wie Bürokratie: Man braucht sie, aber je weniger davon, umso besser. Deshalb geht es aus Nachhaltigkeitsgründen auch für das Gastgewerbe darum

  • Verpackungen, wo es geht, zu vermeiden, also weniger Abfälle zu produzieren
  • Einweg, wo es sinnvoll ist, durch Mehrweg zu ersetzen und
  • Verpackungen und Abfall insgesamt richtig zu entsorgen.

Das Thema Verpackung hat unterschiedliche Auswirkungen - beispielsweise in der Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID, der Frage, wie man die Mehrwegquote erhöhen kann oder ob Verpackungssteuern helfen können, den Verpackungsmüll zu reduzieren.

Wer verpackt, muss entsorgen. Die Entsorgungspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Deutschland. Gemäß dem VerpackG sind Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Entsorgungspflicht umfasst verschiedene Aspekte:

  • Getrennte Sammlung: Unternehmen müssen sicherstellen, dass Verpackungsabfälle getrennt gesammelt werden. Das bedeutet, dass verschiedene Materialien wie Papier, Glas, Kunststoffe usw. voneinander getrennt erfasst werden sollen.
  • Bereitstellung von Sammelbehältern: Unternehmen müssen geeignete Sammelbehälter für Verpackungsabfälle bereitstellen. Dies kann beispielsweise die Aufstellung von Mülltonnen oder Sammelcontainern für unterschiedliche Materialien in den betrieblichen Räumlichkeiten umfassen.
  • Informationen für die Gäste: Es ist auch wichtig, die Gäste über die korrekte Entsorgung von Verpackungen zu informieren. Dies kann durch entsprechende Kennzeichnungen auf den Verpackungen oder durch Informationsmaterial geschehen.

 

Jeder Betrieb ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben enstprechend umzusetzen. Natürlich können zur Abfallvermeidung weitere Maßnahmen ergriffen werden, die neben der ökologischen auch einen positiven wirtschaftlichen Effekt haben können.

Beispiele für freiwillige und verpflichtende Maßnahmen:

  • Prüfen Sie, ob für Ihren Betrieb eine Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID vorliegt und registrieren Sie sich gegebenenfalls (Pflicht).
  • Nutzen Sie Verpackungsmaterialien, die leicht recycelbar oder biologisch abbaubar sind.
  • Minimieren Sie den Einsatz von Einwegplastik durch alternative Lösungen.
  • Bieten Sie Ihren Gästen die Möglichkeit, Essen in Mehrwegbehältern mitzunehmen. Erwägen Sie auch den Einsatz von Mehrweggeschirr/-besteck für Speisen, die vor Ort verzehrt werden (Mehrwegangebotspflicht).
  • Klären Sie Ihre Gäste über die umweltfreundliche Entsorgung von Verpackungen auf. Geben Sie Anleitungen zur korrekten Trennung von Müll und zur Rückgabe von Mehrwegverpackungen.
  • Nehmen Sie an bestehenden Rücknahmesystemen teil, um sicherzustellen, dass Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt und recycelt werden (Pflicht).
  • Sensibilisieren Sie Ihr Personal für umweltfreundliche Praktiken und schulen Sie sie in Bezug auf die korrekte Entsorgung von Verpackungen.

Sprechen Sie außerdem mit Ihren Lieferanten und Dienstleistern. Oftmals ergeben sich in gemeinsamen Aktionen wertvolle Synergien.

Wenn Sie Waren, z.B. Speisen in Verkehr bringen, gelten Sie als Hersteller/Erstinverkehrbringer und müssen sich demnach mit Ihrem Betrieb bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID unter Angabe ihrer Verpackungsarten registrieren.

Alle wichtigen Informationen und wertvolle Tipps stellt die ZSVR auf ihrer Webseite zur Verfügung. 

Mehr Infos!

Betroffene Ziele für nachhaltige Entwicklung der UN (SDG)

11 SDG - Nachhaltige Städte und Gemeinden

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