Verpackungen sind wie Bürokratie: Man braucht sie, aber je weniger davon, umso besser. Deshalb geht es aus Nachhaltigkeitsgründen auch für das Gastgewerbe darum
Das Thema Verpackung hat unterschiedliche Auswirkungen - beispielsweise in der Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID, der Frage, wie man die Mehrwegquote erhöhen kann oder ob Verpackungssteuern helfen können, den Verpackungsmüll zu reduzieren.
Wer verpackt, muss entsorgen. Die Entsorgungspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Deutschland. Gemäß dem VerpackG sind Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Entsorgungspflicht umfasst verschiedene Aspekte:
Jeder Betrieb ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben enstprechend umzusetzen. Natürlich können zur Abfallvermeidung weitere Maßnahmen ergriffen werden, die neben der ökologischen auch einen positiven wirtschaftlichen Effekt haben können.
Beispiele für freiwillige und verpflichtende Maßnahmen:
Sprechen Sie außerdem mit Ihren Lieferanten und Dienstleistern. Oftmals ergeben sich in gemeinsamen Aktionen wertvolle Synergien.
Wenn Sie Waren, z.B. Speisen in Verkehr bringen, gelten Sie als Hersteller/Erstinverkehrbringer und müssen sich demnach mit Ihrem Betrieb bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID unter Angabe ihrer Verpackungsarten registrieren.
Alle wichtigen Informationen und wertvolle Tipps stellt die ZSVR auf ihrer Webseite zur Verfügung.
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