Der DEHOGA NRW kritisiert, dass dem Gast mit der probeweisen Einführung eines Hygienebarometers auch ein Jahr nach Einführung eine Transparenz vorgegaukelt wird, die so nicht existiert. Die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen, die auch über eine Smartphone-App einsehbar sind, schaffen lediglich eine Scheintransparenz: „Die meisten unserer Betriebe im Land arbeiten ja im wahrsten Sinne im „grünen“ Bereich. Allerdings lässt sich aus der Kombination von Farbe (grün, gelb, rot) und einer Punktzahl zwischen 0 und 80 für einen Gast nicht erkennen, was sich tatsächlich hinter den Punkten verbirgt“, so Klaus Hübenthal, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA NRW. „Wem es ernst ist mit der Transparenz für den Gast, muss ihm nachvollziehbare Informationen an die Hand geben. Hatte eine Kachel einen Sprung, waren Formulare falsch ausgefüllt, Lebensmittel unzureichend gelagert oder war das Personal unzureichend geschult? So kommt alles in einen Topf, wird verrührt und heraus kommt Grün-35 oder Gelb-41. Das soll Transparenz schaffen?“, fragt Hübenthal.
Darüber hinaus kritisiert der Hotel- und Gaststättenverband, dass seiner Meinung nach die pauschale Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollergebnissen auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale NRW und der dazu gehörigen App weiterhin wegen der fehlenden Rechtsgrundlage rechtswidrig ist und daher schnellstmöglich aufgehoben werden muss. „Ohne Rechtsgrundlage, keine Veröffentlichung“, fasst Klaus Hübenthal, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, zusammen. Das Hygienebarometer war Ende 2013 in den beiden Pilotkommunen Duisburg und Bielefeld eingeführt worden. Das zuständige Verbraucherministerium und die Verbraucherzentrale NRW berufen sich in Bezug auf die Veröffentlichung der Ergebnisse auf die Regelungen des Verbraucherinformationsgesetzes, das nach Ansicht des Branchenverbandes nicht einschlägig ist. „Das Ministerium versucht mit der Instrumentalisierung der Verbraucherzentrale "über Bande" zu spielen, weil die Gerichte bereits bundesweit festgestellt haben, dass es für pauschale Veröffentlichungen keine Rechtsgrundlage gibt. Das ist auch gut so, weil jede Art des Prangers, auch der elektronische aus dem Katalog der Vollstreckungsmittel gestrichen ist“, so Hübenthal.
Der DEHOGA NRW macht sich dafür stark, dass mehr Prävention, Kontrollen und einheitliche Maßstäbe bei der Umsetzung von lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu noch besserer Hygiene führen. „Eine Maßnahme wie ein Hygieneführerschein zum Beispiel für Seiteneinsteiger ginge in die richtige Richtung“, stellt Hübenthal fest. Allerdings kritisiert der Verband Überlegungen des Verbraucherschutzministeriums, die Regelkontrollen gebührenpflichtig zu machen. „Das gehört in den Bereich der Daseinsvorsorge und ist aus Steuermitteln zu finanzieren“, so Hübenthal abschließend.