Bundestagswahl 2025: Koalitionsvertrag verabschiedet

Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 war richtungsweisend für den Standort Deutschland und damit auch für NRW. Inwiefern es zu einem echten Politikwechsel kommen wird, wie ihn der DEHOGA für das Gastgewerbe gefordert hat, bleibt abzuwarten. Nach fünf Verlustjahren und wachsenden Belastungen für die Betriebe sind bessere politische Rahmenbedingungen wichtiger denn je. Es ist weiterhin Zeit für echte Lösungen.

Koalitionsvertrag: Richtige Schritte in die richtige Richtung

Der Koaltionsvertrag enthält zentrale und längst überfällige Verbesserungen für Gastronomie und Hotellerie. 

Hier die wichtigsten Inhalte für das Gastgewerbe, Unternehmer und Arbeitgeber allgemein

  • Umsatzsteuer:
    • Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.
  • Bürokratieabbau:
    • Dokumentationspflichten für das Gastgewerbe werden reduziert. Statt regelmäßiger Nachweispflichten wird vermehrt auf die Sanktionierung von Verstößen gesetzt.
    • Statistikpflichten, Datenerhebungen und Meldungen für Unternehmen im Gastgewerbe werden reduziert, um Doppelstrukturen zu vermeiden.

Steuerliche Anreize:

  • Degressive Abschreibung: Einführung einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027.
  • Körperschaftssteuer: Senkung der Körperschaftssteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt, beginnend ab dem 01.01.2028.
  • Einkommensteuer: Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislaturperiode.
  • Pendlerpauschale: Erhöhung der Pendlerpauschale zum 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer.

Bürokratieabbau:

  • Abbau von Formerfordernissen: Reform und Vereinfachung der Formvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 126 ff.).
  • Reform des AGB-Rechts: Sicherstellung, dass große Kapitalgesellschaften sich auf im Rahmen der Privatautonomie vereinbarte AGB verlassen können.
  • Digitalisierung und Automatisierung: Einführung digitaler und automatisierter Prozesse für Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen bei Smart Contracts.

Arbeitsrecht und Sozialpolitik:

  • Steuerliche Anreize für Mehrarbeit: Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen.
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit: Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie.
  • Mindestlohn: Orientierung der Mindestlohnkommission an der Tarifentwicklung und einem Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026.

Förderung von Innovation und Digitalisierung:

  • One-Stop-Shop für Unternehmensgründungen: Einführung einer Plattform, die alle Anträge und Behördengänge digital bündelt und eine Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden ermöglicht.
  • Förderung von Start-ups: Unterstützung von Gründerinnen und Gründern durch spezielle Förderungen und praxisnahe Ausgestaltung von Steuer- und Sozialversicherungsrecht.