Koalitionsvertrag: Richtige Schritte in die richtige Richtung
Der Koaltionsvertrag enthält zentrale und längst überfällige Verbesserungen für Gastronomie und Hotellerie.
Hier die wichtigsten Inhalte für das Gastgewerbe, Unternehmer und Arbeitgeber allgemein
- Umsatzsteuer:
- Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.
- Bürokratieabbau:
- Dokumentationspflichten für das Gastgewerbe werden reduziert. Statt regelmäßiger Nachweispflichten wird vermehrt auf die Sanktionierung von Verstößen gesetzt.
- Statistikpflichten, Datenerhebungen und Meldungen für Unternehmen im Gastgewerbe werden reduziert, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
Steuerliche Anreize:
- Degressive Abschreibung: Einführung einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027.
- Körperschaftssteuer: Senkung der Körperschaftssteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt, beginnend ab dem 01.01.2028.
- Einkommensteuer: Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislaturperiode.
- Pendlerpauschale: Erhöhung der Pendlerpauschale zum 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
Bürokratieabbau:
- Abbau von Formerfordernissen: Reform und Vereinfachung der Formvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 126 ff.).
- Reform des AGB-Rechts: Sicherstellung, dass große Kapitalgesellschaften sich auf im Rahmen der Privatautonomie vereinbarte AGB verlassen können.
- Digitalisierung und Automatisierung: Einführung digitaler und automatisierter Prozesse für Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen bei Smart Contracts.
Arbeitsrecht und Sozialpolitik:
- Steuerliche Anreize für Mehrarbeit: Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen.
- Flexibilisierung der Arbeitszeit: Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie.
- Mindestlohn: Orientierung der Mindestlohnkommission an der Tarifentwicklung und einem Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026.
Förderung von Innovation und Digitalisierung:
- One-Stop-Shop für Unternehmensgründungen: Einführung einer Plattform, die alle Anträge und Behördengänge digital bündelt und eine Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden ermöglicht.
- Förderung von Start-ups: Unterstützung von Gründerinnen und Gründern durch spezielle Förderungen und praxisnahe Ausgestaltung von Steuer- und Sozialversicherungsrecht.