Das Jahr 2025 bringt zahlreiche gesetzliche Neuerungen, die Sie als Unternehmer und Arbeitgeber betreffen. Neue Vorschriften in den Bereichen Steuern, Arbeitsrecht und Digitalisierung fordern eine frühzeitige Anpassung, um rechtssicher und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Diese Seite bietet Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Reformen.
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, der Kreditanstalt für…
Özdemir: "Verschiebung war überfällig – jetzt muss Brüssel praxistaugliche Lösungen liefern."
Das Bundesministerium der Finanzen hat das angekündigte BMF-Schreiben zur Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnung im Oktober 2024…
26. September 2024: Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das lange angekündigte Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen, das auch…
Der von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe am 13. Juni 2024 beschlossene Gefahrtarif zur Berechnung der…
Lohnzuwächse in zwei Schritten für Beschäftigte im NRW-Gastgewerbe +++ Ausbildungsvergütung steigt auf 1.350 Euro im dritten Ausbildungsjahr +++…
Registrierkassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) sind ab dem 1. Januar 2025 dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Mit…
Die europäische Hotelstars Union (HSU) hat anlässlich ihrer Generalversammlung in Budapest am 24. April 2024 einen neuen Kriterienkatalog 2025-2030…
Zum 1. Januar 2025 wird die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29 - 30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft bleibt die Meldepflicht bestehen.
Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes, wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. In den FAQs des Hotelverbands (IHA) werden die zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar wichtigsten davon aufgegriffen.
Registrierkassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) sind ab dem 1. Januar 2025 dem zuständigen Finanzamt zu melden
Mit Einführung der sog. zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen von Registrierkassen zum 1. Januar 2020 war vorgesehen, dass die Registrierkassen den zuständigen Finanzämtern auf „amtlichen Vordruck“, also in Papierform, gemeldet werden müssen. Im Nachgang hat das Bundesministerium der Finanzen von der Papiermeldung abgesehen und einen Aufschub gewährt, bis eine Meldung der Registrierkassen auf elektronischem Weg möglich ist.
Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt.
Für Registrierkassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden oder werden, ist eine Meldung bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Registrierkassen müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Dies gilt ebenfalls für ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommener Registrierkassen.
Elektronische Aufzeichnungssysteme, die vor dem 1. Juli 2025 endgültig außer Betrieb genommen wurden und im Betrieb nicht mehr vorgehalten werden, sind nur mitzuteilen, wenn die Meldung der Anschaffung des elektronischen Aufzeichnungssystems zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt ist.
Vorstehende Regelungen gelten auch, wenn die Kassen lediglich gemietet oder geleast werden.
Ab 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland verpflichtend. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat umfassende FAQ veröffentlicht, um Unternehmen bei der Umstellung zu unterstützen.
Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser verpflichtenden E‑Rechnung gelten Übergangsregelungen. Private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen. Die FAQ geben Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E‑Rechnung.
Hinweis: Seien Sie ab Januar besonders sensibel, weil zu befürchten ist, dass Hacker die Einführung der E-Rechnung für vermehrte Phishing-Attacken nutzen werden!
Ab dem 1. Januar 2025 wird der CO₂-Preis in Deutschland von derzeit 35 Euro auf 55 Euro pro Tonne angehoben. Diese Maßnahme ist Teil der nationalen Klimaschutzstrategie und soll dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen weiter zu verringern.
Die Erhöhung führt zu höheren Kosten für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas.
Der höhere Preis soll Anreize schaffen, auf klimafreundliche Alternativen wie erneuerbare Energien, Elektrofahrzeuge oder energieeffiziente Heizsysteme umzusteigen.
Ab 2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 Euro auf 556 Euro monatlich angehoben. Diese neue Grenze gilt auch für Minijobs im Privathaushalt. Die Erhöhung ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der im kommenden Jahr von 12,41 Euro auf 12,82 Euro steigt. Ziel der neuen Verdienstgrenze ist es, geringfügig Beschäftigten mehr finanziellen Spielraum zu ermöglichen, ohne das sie den Minijob-Status verlieren.
Am 27. November 2024 wurde die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die ab dem 1. Januar 2025 geltenden Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und Sachbezugswerte haben wir hier zum Abruf bereitgestellt.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2025 wurde vom Bundesgesundheitsministerium bei 2,5 Prozent festgelegt. Damit steigt er um 0,8 Prozent. Die Höhe des tatsächlichen Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse selbst fest. Die Erhöhung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen.
Der Beitragssatz zur Künstlersozialabgabe bleibt auch im Jahr 2025 stabil bei 5,0 Prozent. Diese Abgabe müssen Unternehmen entrichten, die regelmäßig freiberufliche Designer, Autoren oder Pressefotografen beauftragen. Für kleinere Auftragsvolumen gilt eine Bagatellgrenze: Unternehmen, die 2024 insgesamt nicht mehr als 450 Euro an selbstständige Kreativschaffende gezahlt haben, sind von der Abgabe befreit. Ab 2025 wird diese Bagatellgrenze auf 700 Euro angehoben und ab 2026 auf 1.000 Euro. Diese Änderung ist Teil des Bürokratieentlastungsgesetzes IV. Die Frist zur Meldung endet am 31. März 2025.
Disclaimer:
Trotz sorgfältiger Recherche und Kontrolle erheben wir mit den Informationen auf dieser Seite nicht den Anspruch der Vollständigkeit und können die Richtigkeit nicht garantieren.
Stand: Dezember 2024