Die Steuerabsenkung sei „grotesk“ gewesen, so die Autoren. Genauso wie auch Vergünstigungen für die Landwirtschaft oder die Förderung von Elektromobilität und Mikroelektronik fällt der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Übernachtungen in die vom Institut ausgelobte „rote“ Kategorie ihrer „Subventionsampel“. Nach Definition der Kieler Forscher fallen darunter Subventionen, die „aus gesamtwirtschaftlicher Sicht besonders schädlich sind und/oder einseitig einzelne Interessensgruppen oder Technologien bevorzugen“ und sofort ersatzlos gestrichen werden sollten.
Kein Wort indes darüber, dass die Beherbergungsbetriebe seit Inkrafttreten der Steuerreduzierung rund 60.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen und Milliarden investiert haben. Gleiches gilt für die Tatsache, dass das Umsatzsteueraufkommen im Beherbergungsbereich laut Steuerstatistik 2017 um 460 Millionen Euro höher lag als 2009, als noch der Steuersatz von 19 Prozent galt. „Der reduzierte Steuersatz auf Übernachtungsleistungen ist in Europa zudem die Regel und nicht die Ausnahme. Was in 26 EU-Staaten - teilweise seit Jahrzehnten - erfolgreich gilt, kann in Deutschland nicht grotesk und falsch sein“, kommentierte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.
Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband