Pauschbeträge für Sachentnahmen

Fachgruppen

Warenentnahmen aus dem eigenen Betrieb zum Eigenverbrauch (oder dem der Familie) können pauschal angesetzt werden. Die Werte dafür werden jedes Jahr neu festgesetzt.

Das Merkblatt des Finanzministeriums mit den neuen Sätzen finden Sie im exklusiven Mitgliederbereich unter Personalbereich/Merkblätter Personal.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher