Die Bedeutung von Inklusion in Gastronomie und Hotellerie

Inklusion in Gastronomiebetrieben und Beherbergungsstätten ist nicht nur ein sozialer Auftrag, sondern bietet viele Vorteile. Durch die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen können Betriebe:

  1. Fachkräftemangel entgegenwirken: Viele Menschen mit Beeinträchtigungen sind hochmotivierte Arbeitnehmer, die oft nach passenden Möglichkeiten suchen.
  2. Vielfalt und Kreativität fördern: Teams profitieren von unterschiedlichen Perspektiven und einem inklusiven Arbeitsumfeld.
  3. Kundenzufriedenheit erhöhen: Gäste schätzen Unternehmen, die soziale Verantwortung übernehmen und Vorbilder in Sachen Inklusion sind.
  4. Finanzielle Vorteile nutzen: Arbeitgeber erhalten oft Förderungen, z. B. durch Integrationsämter, für die Einrichtung von barrierefreien Arbeitsplätzen oder die Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen.
  5. Das Image stärken: Inklusive Unternehmen werden von Gästen und Mitarbeitern oft als besonders sozial und verantwortungsvoll wahrgenommen.

Tipps für Betriebe zur Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen

  1. Arbeitsumfeld analysieren und anpassen:
    • Prüfen Sie, ob Barrieren in den Räumlichkeiten bestehen, wie Treppen, schmale Türen oder fehlende Orientierungshilfen für blinde Menschen.
    • Erstellen Sie einen barrierefreien Zugang, z. B. durch Rampen, Aufzüge oder optische sowie akustische Signale.
  2. Arbeitsaufgaben strukturieren:
    • Passen Sie Tätigkeiten an die Fähigkeiten der Mitarbeiter an. Viele Menschen mit Beeinträchtigungen können hervorragend Aufgaben wie Vorbereitungen in der Küche, Reinigung, Gästebetreuung oder administrative Tätigkeiten übernehmen.
    • Klären Sie individuelle Bedürfnisse, wie flexiblere Arbeitszeiten oder technische Hilfsmittel.
  3. Sensibilisierung des Teams:
    • Schulen Sie Ihr Team in inklusiver Kommunikation und Umgang mit Beeinträchtigungen. So wird ein wertschätzendes und unterstützendes Arbeitsklima geschaffen.
  4. Barrierefreiheit für Gäste fördern:
    • Inklusion beginnt nicht nur beim Team, sondern auch bei den Gästen. Schaffen Sie barrierefreie Zugänge und Angebote (z. B. Menükarten in Braille-Schrift oder leicht verständlicher Sprache).
  5. Arbeitszeit und -sicherheit beachten:
    • Arbeitszeiten sollten auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden, insbesondere bei Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
    • Achten Sie auf ergonomische und sichere Arbeitsplätze, um körperliche Überlastung oder Unfallgefahren zu minimieren.
  6. Kontakt zu Integrationsämtern und Organisationen:
    • Nutzen Sie Beratungsangebote, um Fördermöglichkeiten zu prüfen. In vielen Fällen können Kosten für Umbauten, Hilfsmittel oder Schulungen übernommen werden.
    • Kooperieren Sie mit Jobbörsen, die sich auf Menschen mit Beeinträchtigungen spezialisiert haben.

Checkliste für Restaurants

  1. Barrierefreiheit im Restaurant:
    • Stufenloser Zugang für Rollstuhlfahrer (Rampen, Aufzüge).
    • Barrierefreie Toiletten.
    • Gut beleuchtete und beschilderte Wege.
    • Akustische und visuelle Signale (z. B. für Gäste mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen).
  2. Arbeitsplatzgestaltung:
    • Ergonomische Arbeitsplätze in der Küche oder im Service.
    • Leicht erreichbare Arbeitsmittel.
    • Flexibilität bei der Arbeitszeiteinteilung.
  3. Schulung des Teams:
    • Kommunikation mit Menschen mit Beeinträchtigungen.
    • Achtsamkeit und Rücksichtnahme im Arbeitsalltag.
  4. Technische Hilfsmittel:
    • Hilfsgeräte wie Hebehilfen oder verstellbare Arbeitsflächen.
    • Assistive Technologien, wie Sprachsteuerung oder spezielle Software.
  5. Fördermöglichkeiten:
    • Kontakt zu Integrationsämtern und anderen Förderstellen.
    • Prüfen von Zuschüssen für Umbauten und Arbeitsplatzausstattungen.

Checkliste für Beherbergungsbetriebe

  1. Barrierefreiheit für Gäste:
    • Rollstuhlgerechte Zimmer mit breiten Türen, bodengleichen Duschen und unterfahrbaren Waschbecken.
    • Beschilderung in Braille-Schrift und gut lesbarer Schriftgröße.
    • Akustische und optische Alarme in Zimmern.
  2. Arbeitsplatzgestaltung für Mitarbeiter:
    • Ergonomische Arbeitsplätze an der Rezeption, in der Küche oder im Housekeeping.
    • Anpassbare Arbeitszeiten und klar strukturierte Arbeitsabläufe.
  3. Barrierefreie Angebote:
    • Menükarten in leichter Sprache und/oder Braille.
    • Informationen in mehreren Formaten, z. B. digital oder als Audioversion.
  4. Schulung des Personals:
    • Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen.
    • Training in inklusiver Kommunikation und Service.
  5. Partnerschaften und Fördermöglichkeiten:
    • Zusammenarbeit mit Behindertenorganisationen, um die richtigen Mitarbeiter zu finden.
    • Beratung und Unterstützung durch Integrationsfachdienste oder Sozialversicherungsträger.

Zusammengefasst:
Inklusion bietet eine großartige Gelegenheit, Mitarbeiter zu gewinnen, Vielfalt zu fördern und das Image des Betriebs zu stärken. Indem Betriebe Barrieren abbauen, Arbeitsplätze anpassen und Sensibilisierung fördern, schaffen sie eine zukunftsfähige Grundlage für eine erfolgreiche und inklusive Gastronomie und Hotellerie.

 

Weitere Informationen

In Nordrhein-Westfalen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die gastronomische und Beherbergungsbetriebe bei der Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützen. Hier sind einige Programme und Initiativen mit direkten Links zu den jeweiligen Förderern:

Inklusionsscheck NRW und Förderfinder:
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt eine Pauschale von 2.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen bereit. Dies kann beispielsweise für die Anschaffung mobiler Rampen oder die Gestaltung barrierefreier Webseiten genutzt werden. Dieses Online-Tool hilft dabei, passende Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen zu finden

Inklusionsscheck NRW | Engagiert NRW

LVR-Inklusionsamt:
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert Inklusionsbetriebe, die Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam beschäftigen. Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier:

Inklusionsbetriebe | LVR

LWL-Inklusionsamt Arbeit:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bietet verschiedene Förderprogramme für Arbeitgeber an, die Menschen mit Behinderungen einstellen möchten. Eine Übersicht der Programme ist hier verfügbar:

LWL | Inklusionsbetriebe - LWL-Inklusionsamt Arbeit

 


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