70 Tage-Regelung: DEHOGA kämpft für Beibehaltung

Berlin

Wenn der Gesetzgeber nicht handelt, wird die sogenannte 70 Tage-Regelung Ende dieses Jahres auslaufen. Aus Sicht von Gastronomie und Hotellerie hat sich die seit dreieinhalb Jahren geltende, befristete Regelung, die die sogenannte kurzfristige Beschäftigung von maximal 50 auf maximal 70 Tage im Kalenderjahr ausdehnt allerdings definitiv bewährt und sollte dringend beibehalten werden.

Zudem gilt: Seit Inkrafttreten der 70 Tage-Regelung ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Gastgewerbe überproportional gestiegen – von Juni 2014 bis Juni 2017 um 13,2 Prozent, während der Zuwachs in der Gesamtwirtschaft im selben Zeitraum nur bei 6,6 Prozent lag. Die aktuelle 70 Tage-Regelung hat also keine negativen Auswirkungen auf die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, wie von Kritikern häufig als Argument und Sorge ins Feld geführt wird.

Darauf hat der DEHOGA in den vergangenen Wochen und Monaten in einer Stellungnahme sowie zahlreichen persönlichen Gesprächen und Briefen an relevante Politiker hingewiesen und dazu aufgefordert, die 70 Tage-Regelung dauerhaft oder zumindest durch eine Verlängerung der Übergangsregelung um weitere fünf Jahre beizubehalten. „Erste Unterstützung hochrangiger Politiker bei diesem Anliegen wurde uns signalisiert. Die Branche darf versichert sein, dass wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen werden, die 70 Tage-Regelung über das Jahr 2018 hinaus zu retten“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.

- Meldung des DEHOGA Bundesverband

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher