Das ist unter anderem neu:
Sperrstunden:
Ab einem 7- Tages- Inzidenzwert von 35 können vor Ort Sperrstunden erlassen werden,
ab einem Inzidenzwert von 50 gilt einheitlich eine Sperrzeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr und während dieser Zeit ein generelles Alkoholverkaufsverbot.
Kontaktbeschränkungen:
In der Öffentlichkeit gilt grundsätzlich weiter die 10 Personenregel,
ab einem Inzidenzwert von 50 dürfen sich dann jedoch noch maximal 5 Personen treffen.
Feiern:
Ab einem Inzidenzwert von 50 dürfen nur noch 10 Personen im öffentlichen Raum gemeinsam feiern
In privaten Räumen gelten nur entsprechende Empfehlungen!
Wir werden die genauen Formulierungen zeitnah auswerten, sobald die Verordnungen vorliegen.
Inzwischen empfehlen wir diese Links.
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus