Die verlängerte Abgabefrist läuft bis zum 10. Juni 2020. Damit kann den Unternehmen zusätzliche Liquidität von voraussichtlich über drei Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Antragsformular zur Fristverlängerung für die zum 10. April 2020 abzugebenden Lohnsteueranmeldungen wird in Kürze unter dem folgenden Link zur Verfügung stehen:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus