Abgaben: Sachbezugswerte für Verpflegung steigen 2017

Berlin

Die Sachbezugswerte werden auf der Grundlage der Verbraucherpreisentwicklung von Juni 2015 bis Juni 2016 festgelegt.

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat einen Entwurf für die 2017er Fassung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vorgelegt. Darin werden die Sachbezugswerte auf der Grundlage der Verbraucherpreisentwicklung von Juni 2015 bis Juni 2016 festgelegt. Die Sachbezugswerte sind bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer zu berücksichtigen, wenn Mitarbeiter im Betrieb Kost oder Logis erhalten.

Da der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im maßgeblichen Zeitraum um 1,9 Prozent gestiegen ist, wird der Sachbezugswert für die Verpflegung für 2017 im Rahmen der jährlichen Anpassung von 236  auf 241 Euro pro Monat angehoben.

Dieser Gesamtwert setzt sich zusammen aus den Teilwerten für

Frühstück von 51 Euro (2016: 50 €),
Mittagessen von 95 Euro  (2016: 93 €)
Abendessen von 95 Euro  (2016: 93 €)

Der Verbraucherpreisindex für Wohnen und Mieten hat sich im Bezugszeitraum nicht geändert. Dementsprechend bleibt der Wert einer als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft auch unverändert bei monatlich 223 Euro.

Der Bundesrat muss dem Entwurf noch zustimmen, mit Änderungen ist jedoch nicht zu rechnen.

Zurück
Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher