Abgrenzung Arbeitnehmer – Selbstständige: Was gilt bei Geschäftsführern, Familienangehörigen und Servicekräften?

Berlin, Fachgruppen

Fehlerhafte Zuordnungen von Mitarbeitern als Selbstständige sind in Hotellerie und Gastronomie oft Ursache von Schwierigkeiten bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung. Häufige Folgen: Hohe Nachzahlungen

Fehlerhafte Zuordnungen von Mitarbeitern als Selbstständige sind in Hotellerie und Gastronomie oft Ursache von Schwierigkeiten bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung. So haben viele Hoteliers und Gastronomen schon Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen leisten müssen, weil sie Mitarbeiter als selbstständige „Mietköche“ oder „Barkräfte“ abgerechnet haben, die tatsächlich als abhängig Beschäftigte hätten geführt werden müssen. Häufiger Stein des Anstoßes ist auch die versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern bzw. Geschäftsführern von Familien-GmbH’s sowie von mitarbeitenden Familienangehörigen.

Zu den Abgrenzungskriterien in den verschiedenen Fallkonstellationen hat sich über die Jahrzehnte eine teilweise sehr komplizierte Rechtsprechung und Verwaltungspraxis herausgebildet. Nunmehr haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die Anlagen zum Rundschreiben „Statusfeststellung von Erwerbstätigen“  überarbeitet. Das (unveränderte) Rundschreiben vom 13. April 2010 selbst sowie die (aktualisierten) Anlagen finden Sie bei Bedarf hier auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Die neuen Anlagen setzen insbesondere die über DEHOGA compact bereits kommunizierte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) aus den Jahren 2015 und 2016 ...

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher