Acrylamid-Verordnung: Pommes-Farbfächer, oder was?

Fachgruppen, NRW

Sicher ist in Sachen Acrylamid-Verordnung nur wenig. Sie gilt seit dem 11. April, manche Maßnahmen gelten für alle, andere nur für bestimmte Betriebe. Für welche? Ab welcher Größe? Noch unklar! Brüssel arbeitet noch. Der DEHOGA fordert, kleine und mittelständische Betriebe nicht unverhältnismäßig zu belasten.

Die neue EU-Acrylamidverordnung gilt seit 11. April europaweit.

Maßnahmen für alle

Alle Betriebe müssen seitdem bestimmte Mindestmaßnahmen ergreifen (das Merkblatt finden Sie <link file:2778>hier).

Zusätzliche Maßnahmen für bestimmte Betriebe - Für welche? Unklar.

In der Verordnung sind außerdem Probenahme-, Analyse- und Dokumentationspflichten geregelt. Aufgrund des ungenauen Wortlauts der Verordnung besteht jedoch derzeit weiterhin Rechtsunsicherheit bezüglich des Anwendungsbereichs dieser weiteren Maßnahmen. Insbesondere ist unklar, ab welcher Betriebsgröße diese Maßnahmen angewendet werden sollen. Die weitergehenden Maßnahmen müssen von Betrieben beachtet werden, die unter die Definition des Artikels 2 Absatz 3 der Verordnung fallen:

„Lebensmittelunternehmer im Sinne des Absatzes 2, die in Anlagen unter direkter Kontrolle tätig sind und die im Rahmen einer Handelsmarke oder Handelslizenz, als Teil oder Franchisenehmer größerer, vernetzter Wirtschaftstätigkeiten und unter den Anweisungen des Lebensmittelunternehmers, der die in Artikel 1 Absatz 2 genannten Lebensmittel zentral liefert, tätig sind, wenden die in Anhang II Teil B aufgeführten zusätzlichen Minimierungsmaßnahmen an.“

Brüssel denkt noch. DEHOGA fordert.

Die Europäische Kommission hatte sich dazu verpflichtet, noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung eindeutige Leitlinien zu veröffentlichen, in denen der Anwendungsbereich rechtssicher beschrieben werden soll. Der Entwurf dieser Leitlinien befindet sich jedoch derzeit noch in der Abstimmung, der DEHOGA ist beteiligt und fordert, dass der Wortlaut der Verordnung nicht zulasten unserer kleinen und mittelständischen Betriebe ausgelegt wird. Dies würde eine unverhältnismäßige Belastung für diese Betriebe darstellen und gegen den Wortlaut der Verordnung verstoßen.

Über den weiteren Verlauf in dieser Sache werden wir informieren.

PS: Der Pommes-Bräunungsfarbfächer ist wohl vom Tisch. Immerhin.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher