Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt erneut
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird vorübergehend bis Ende 2022 auf 2,4 Prozent gesenkt. Die entsprechende Verordnung wurde am Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Ab 1. Januar 2023 würde der Beitragssatz auf den gesetzlich vorgegebenen Beitragssatz von 2,6 Prozent steigen.
Die entsprechende Verordnung wurde jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Ab 1. Januar 2023 würde der Beitragssatz auf den gesetzlich vorgegebenen Beitragssatz von 2,6 Prozent steigen.
Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband
Zurück
Ansprechpartner:
Thorsten Hellwig, Pressesprecher