Damit kommt dem Urteil des OLG, das die „enge“ Bestpreisklausel als zulässig einstufte, keine Bestandskraft zu. Der Hotelverband Deutschland (IHA) wird auch weiterhin offiziell Beigeladener des Verfahrens bleiben. Es ist realistischerweise von einer Verfahrensdauer von mindestens einem weiteren bis anderthalb Jahren auszugehen. Der IHA empfiehlt allen Hoteliers in Deutschland, rein vorsorglich zur Wahrung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen Booking.com entsprechende Abrechnungen zum Zwecke der Dokumentation zu archivieren und auch nicht nach Ablauf von zehn Jahren zu entsorgen!
Meldung des DEHOGA Bundesverband