Erfreuliche Folge: Die Beiträge von Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie sinken um bis zu 3,5 Prozent! Ein Grund für die Anpassung war die positive Entwicklung der an die BGN gemeldeten Lohnsummen, die im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 Prozent zunahmen.
Die BGN rät ihren Mitgliedern in diesem Zusammenhang auch noch einmal, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, da so die Überwachung von Zahlungsterminen entfällt und Säumniszuschläge vermieden werden können.