Die am 22.4.20 erstellte BGN-Handlungshilfe „Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG“ mit der Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS -CoV2-Arbeitsschutzstandards im Gastgewerbe unterstützt Sie bei der Umsetzung des SARS -CoV2-Arbeitsschutzstandards. Darin werden branchenspezifische Hinweise gegeben, wie Sie Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten auch in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleisten können.
Bitte überprüfen Sie damit Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung und ergänzen Sie sie um die Aspekte, die bislang noch fehlen. Legen Sie für Ihren Betrieb die notwendigen Schutzmaßnahmen fest und sorgen Sie für deren konsequente Umsetzung.
Darin für weitere Informationen gegebene Links:
- Allgemeine Informationen zum einheitlichen Arbeitsschutz gegen das Coronavirus
- Hinweise zur Pflege von Masken aus Stoff (sog. „Community-Masken“) gibt die Internet-Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
- BGN – Handlungshilfen, betrieblicher Pandemieplan und generelle Informationen sowie Plakate und Medien finden Sie auf der BGN - Corona Sonderseite
- Innerbetriebliche Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus
- Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Kundenkontakt
- Kundeninformation Aushang
Mit unserer Checkliste für eine Wiedereröffnung nach der Corona-Schließung wollen wir Hinweise und Tipps geben, die Ihnen bei den Vorbereitungen dafür helfen sollen.