BGN-Sicherheitstipp: Reinigungsmittel (1)

BGN

So viel wie nötig, so mild wie möglich

Meist hilft nur Chemie, um gegen Schmutz und Verunreinigungen zu bestehen. Aber mit den Reinigungsmitteln wird oftmals sorglos umgegangen. Denn was Böden, Arbeitsflächen und Geräte sauber macht, kann für Haut und Atemwege gefährlich sein. Also Vorsicht! Sich zu schützen ist geboten. Für Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten, gibt es Betriebsanweisungen. Sie enthalten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.

Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter zur sicheren Verwendung der Reinigungs­mittel sind ein absolutes Muss. Zusätzlich sollten die Betriebsanweisungen gut sichtbar aushängen, damit die Informationen jederzeit verfügbar sind. Gut zu wissen: Für bestimm­te Reinigungsmittel gibt es vorgefertigte Betriebsanweisungen bei der BGN: Im Internet unter www.bgn.de.

 

Reinigungsmittel sparsam einsetzen

Grundsätzlich gilt: Reinigungsmittel sparsam einsetzen – nur so viel, wie wirklich notwendig ist. Generell zunächst mit milden Reinigungsmitteln arbeiten. Schärfere Präparate oder Spezialmittel werden nur dort verwendet, wo es unbedingt erforderlich ist. Dosierungs­vorschriften und Warnhinweise zu lesen und zu beachten ist sinnvoll, ganz gleich welches Mittel angewendet wird. Das Sicherheitsdatenblatt bzw. die Betriebsanweisung geben Informationen ob und welche Schutzausrüstung erforderlich ist, also Schutzhandschuhe, Schutzbrille oder gegebenenfalls zusätzlich ein Gesichtsschutzschirm.

Der Praxistipp zum Schluss: Handschuhe nur so lange tragen, wie es nötig ist und bei der Arbeit die Stulpe am Ende umklappen. Denn Handschuhe nützen nichts, wenn bei der Arbeit die Flüssigkeiten, vor denen man sich schützen will, am Arm herunter oder gar in den Handschuh laufen.

Quelle: BGN

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Ansprechpartner: Frank Thiel, Referent Fachgruppen