BMF-Schreiben zur Kassennachschau veröffentlicht

Berlin, Fachgruppen

Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich ein so genanntes BMF-Schreiben zur Kassennachschau (§ 146b AO) veröffentlicht. Zum Entwurf hatte der DEHOGA umfangreich Stellung genommen und insbesondere auf die möglichen massiven Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs hingewiesen.

Dieser Kritik wurde nur insoweit Rechnung getragen, als nun bei der Entscheidung des Amtsträgers, ob ein Kassensturz verlangt wird, „die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind“. Sofern der Steuerpflichtige selbst oder sein Stellvertreter nicht anwesend sind, sind jedoch nur Mitarbeiter zur Mitwirkung bei der Kassennachschau verpflichtet, soweit sie rechtlich und tatsächlich dazu in der Lage sind.

Nach eingehender Analyse und Erörterung des BMF-Schreibens im Bundesausschuss für Steuern wird der DEHOGA über die konkreten Auswirkungen praxisgerecht informieren.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher