Über Sinn und Unsinn der Bonpflicht lässt sich trefflich streiten. Auch in der Branche ist die Einführung umstritten. Doch unabhängig von der persönlichen Einschätzung geht es jetzt um die Umsetzung der Bonpflicht im Betrieb. Und das vor allen Dingen vor dem Hintergrund vieler Sonderveranstaltungen im Karneval, die in den nächsten Wochen stattfinden werden.
Deshalb haben wir in einem Informationsblatt einige Antworten auf drängende Fragen zusammengetragen:
- Lohnt sich ein Antrag auf Befreiung von der Bonpflicht nach §148 Abgabenordnung?
- Gibt es Alternativen?
- Wenn ja, was muss ich beachten?
Das Informationsblatt und Schreiben des Finanzministeriums, das sich auch mit dem Thema beschäftigt, finden Sie im exklusiven Mitgliederbereich über die Stichwortsuche: Bonpflicht.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen bei Unklarheiten, sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.