Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern": Anträge zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung sowie Kursen zur Prüfungsvorbereitung jetzt möglich

Corona, NRW, Fachgruppe Berufsbildung, Ausbildung

Die Anpassungen der 2. Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" sind im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Insbesondere folgendes wurde angepasst...

  • Eine Prämie zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung wird nun entweder an den Stammausbildungsbetrieb oder den Interims-Ausbildungsbetrieb / die Überbetriebliche Berufsbildungsstätte / den Ausbildungsdienstleister gezahlt. Die Antragsberechtigten verständigen sich untereinander, wer von ihnen die Prämie beantragt.
  • Die Prämienhöhe beträgt für jeden Auszubildenden, der an der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung teilnimmt, 450 € pro Woche, maximal 8.100 €.
  • Die Mindestdauer der geförderten Auftrags- und Verbundausbildung wird auf vier Wochen gesenkt. Die Auftrags- und Verbundausbildung kann auf mehrere, nicht zusammenhängende Zeiträume aufgeteilt werden.
  • Neuer Fördertatbestand Prüfungsvorbereitungslehrgang: Gefördert wird die Teilnahme an Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Auszubildende, die im Laufe des Jahres 2021 ganz oder teilweise ihre Abschlussprüfung ablegen wollen. Antragsberechtigt ist hier nur der Stammausbildungsbetrieb. (Prämienhöhe: 50 % des dem Stammausbildungsbetrieb für die Prüfungsvorbereitung in Rechnung gestellten Entgelts, maximal 500 € pro teilnehmendem Auszubildenden)

Die Knappschaft Bahn See, welche die Richtlinie umsetzt, stellt hier… alle relevanten Informationen, Antragsformulare sowie Fragen & Antworten zur Richtlinie bereit.

Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband

 

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher