- Eine Prämie zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung wird nun entweder an den Stammausbildungsbetrieb oder den Interims-Ausbildungsbetrieb / die Überbetriebliche Berufsbildungsstätte / den Ausbildungsdienstleister gezahlt. Die Antragsberechtigten verständigen sich untereinander, wer von ihnen die Prämie beantragt.
- Die Prämienhöhe beträgt für jeden Auszubildenden, der an der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung teilnimmt, 450 € pro Woche, maximal 8.100 €.
- Die Mindestdauer der geförderten Auftrags- und Verbundausbildung wird auf vier Wochen gesenkt. Die Auftrags- und Verbundausbildung kann auf mehrere, nicht zusammenhängende Zeiträume aufgeteilt werden.
- Neuer Fördertatbestand Prüfungsvorbereitungslehrgang: Gefördert wird die Teilnahme an Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Auszubildende, die im Laufe des Jahres 2021 ganz oder teilweise ihre Abschlussprüfung ablegen wollen. Antragsberechtigt ist hier nur der Stammausbildungsbetrieb. (Prämienhöhe: 50 % des dem Stammausbildungsbetrieb für die Prüfungsvorbereitung in Rechnung gestellten Entgelts, maximal 500 € pro teilnehmendem Auszubildenden)
Die Knappschaft Bahn See, welche die Richtlinie umsetzt, stellt hier… alle relevanten Informationen, Antragsformulare sowie Fragen & Antworten zur Richtlinie bereit.
Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband