Wir hatten bereits über die Veröffentlichung der ersten Förder-Richtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ informiert.
Jetzt hat die Bundesagentur für Arbeit, die für die Umsetzung verantwortlich ist, den Link zu den Antragsformularen für die drei aktuellen Förderbereiche dieses Programms
- „Ausbildungsprämie/Ausbildungsprämie plus“ bei Erhalt oder Erhöhung des Ausbildungsniveaus
- „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“ zur Vermeidung von Kurzarbeit und
- „Übernahmeprämie“ (bei pandemiebedingter Insolvenz):
auf deren Webseite veröffentlicht: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
Sie finden dort neben den Antragsformularen auch jeweils die Formulare für die notwendigen Bescheinigungen der zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer), insbesondere
- zur Bestätigung der Eintragung der zu fördernden Auszubildenden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei den Kammern,
- im Fall der Ausbildungsprämie/plus zur Bescheinigung der Anzahl der in den vergangenen drei Jahren eingetragenen Ausbildungsverhältnisse eines Betriebes.
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Ende der vertraglich vereinbarten Probezeit der Auszubildenden, die laut BBiG einen Monat beträgt und auf bis zu vier Monate verlängert werden kann.
Nähere Informationen finden Sie auch in den vom BMAS zusammengestellten FAQs zum Programm:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Aus-Weiterbildung/faq-bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.pdf?__blob=publicationFile&v=3