Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen (Hotel- und Gaststättenverband) begrüßt die Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen, auch weiterhin Feiern aus herausragendem Anlass zumindest mit bis zu 150 Personen zuzulassen und freut sich vor allen Dingen für die Unternehmer*innen, die jetzt die angenommenen Feiern wie geplant durchführen können und sich keine Gedanken darüber machen müssen, wie Feiern zu reduzieren oder abzusagen sind. Im Vorfeld des Corona-Krisengipfels im Kanzleramt hatten verschiedene Politiker für deutschlandweit einheitliche Regelungen im Umgang mit der Corona-Krise geworben. Im Raum stand auch die Beschränkung von Feiern im Gastgewerbe auf 50 Personen. Dafür fand sich zum Glück keine Mehrheit. „Solange bei uns in NRW die Infektionszahlen nach dem Ende der Sommerferien weiter sinken und Veranstaltungen außerhalb der eigenen vier Wände nur für wenige Infektionen ursächlich sind, wäre eine pauschale Beschränkung der Personenzahl bei Hochzeiten, Jubiläen oder Geburtstagen unverhältnismäßig gewesen und hätte damit einen Bruch zum bisherigen Vorgehen der nordrhein-westfälischen Regierung bedeutet", stellte Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, klar." Der DEHOGA hatte im Vorfeld des Gipfels mit Verweis auf die geringen Infektionszahlen im Gastgewerbe jedes pauschale Verbot bzw. jede Beschränkung abgelehnt und immer wieder auf die gravierenden wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen im Gastgewerbe hingewiesen.
Lage bleibt angespannt
Dass die Lage trotzdem ernst bleibt, sieht allerdings nicht nur Ministerpräsident Laschet so. "Wenn in den kommenden Herbst- und Winterwochen die Infektionszahlen steigen sollten, wird die Regierung über Verschärfungen nachdenken. Wir bleiben also in der Verpflichtung, die für uns geltenden Regeln zu Abständen, Hygiene und Mund-Nase-Bedeckungen weiter einzuhalten und das auch von unseren Gästen zu verlangen", so Bernd Niemeier. Ministerpräsident Laschet hatte angekündigt, "lokale Corona-Bremsen" einzuführen, wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich machen würde.
Weitere Entscheidungen
- Neben der Entscheidung, private Feiern mit bis zu 150 Personen weiterhin zuzulassen, sind Großveranstaltungen ab 1.000 Personen künftig nicht nur von der Kommune zu erlauben, sondern müssen mit dem Land abgestimmt werden.
- Zu Weihnachtsmärkten und Karnevalsveranstaltungen sind noch keine Entscheidungen getroffen.