Corona: Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten

Corona, NRW

Vor Corona sind nicht alle gleich. Deshalb hat das Bundesarbeitsministerium eine arbeitsmedizinische Empfehlung zum Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten veröffentlicht.

Das Bundesarbeitsministerium hat eine Arbeitsmedizinische Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) zum Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten veröffentlicht. Diese finden Sie hier verlinkt…

Die Empfehlung berücksichtigt sowohl das Gefährdungspotenzial von Tätigkeiten, abhängig insbesondere von den Personenkontakten, als auch Vorerkrankungen der Beschäftigten. Die Empfehlung trifft keine generellen Festlegungen, wie Vorerkrankungen zu behandeln sind, sondern gibt Anhaltspunkte für die arbeitsmedizinische Betrachtung des Einzelfalls.

Die Komplexität der Bewertung und möglicher Umsetzungsmaßnahmen im Betrieb (z.B. Tätigkeitswechsel) ist sehr hoch. Adressaten sollen Arbeitgeber und Betriebsärzte sein; diese haben aber nicht die Expertise, die zahlreichen unterschiedlichen Krankheitsrisiken zu beurteilen.

Die Arbeitgebervertreter im AfAMed haben der Empfehlung in zwei Abstimmungsrunden nicht zugestimmt. Aufgrund der Zustimmung der anderen „Bänke“ (Gewerkschaften, Länder, Gesetzliche Unfallversicherung, Wissenschaft) wurde sie dennoch verabschiedet.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Eine Umsetzungshilfe der BGN für die Corona-spezifischen Aspekte der Gefährdungsbeurteilung im Gastgewerbe ist hier… hinterlegt.

Allgemeine Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung im Gastgewerbe finden Sie hier… (körperliche Belastungen) und hier… (psychische Belastungen).

Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband

Die Informationen finden Sie auch auf dieser DEHOGA-NRW-Seite unter SARS-COV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums...

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher