Seit dieser Woche gilt eine vor allen Dingen für das Gastgewerbe positive zeitliche Erleichterung, wenn eine Verschlechterung der Inzidenzstufe droht:
Die angepasste Coronaschutzverordnung sagt hierzu: "Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an acht aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag." Bei der alten Regelung reichten bereits drei Tage aus, bevor am übernächsten Tag eine Höherstufung erfolgte.
Der DEHOGA NRW, aus dessen Mitgliedschaft die Initiative für diese Verschiebung kam, begrüßt diese Verschiebung und fordert eine grundsätzliche Reform der Coronaschutzverordnung und die Abkehr vom Fokus rein auf die Inzidenzwerte und dafür die Einbeziehung von anderen Parametern wie der Belastung des Gesundheitssystems.
Dadurch das Landes-7-Tage-Inzidenz mittlerweile jenseits der 10 liegt, hat es auch hier wieder Einschränkungen gegeben...