Von 2006 bis 2015 hat Booking.com, der Marktführer unter den Buchungsportalen, unstreitig kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet. Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlossenen Hotels verboten hat, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten, verstießen eindeutig gegen geltendes Kartellrecht. Dies hat das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das OLG Düsseldorf – im Fall „HRS“ festgestellt. Hotels ist durch die „weiten“ Bestpreisklauseln Schaden u.a. in Form überhöhter Buchungsprovisionen entstanden.
Da die Durchsetzung der Ansprüche im Alleingang für viele Hotels mit prohibitiven Kosten und Risiken verbunden wäre, hat der Hotelverband Deutschland IHA die Initiative ‚daBeisein‘ ins Leben gerufen, in deren Rahmen die Schadensersatzansprüche gemeinsam gegenüber Booking.com geltend gemacht werden. „Nach den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts hat Booking.com den Hotels diesen Schaden samt Zinsen zu ersetzen. Mit unserer Initiative ‚daBeisein‘ bieten wir wie schon in der erfolgreichen Causa HRS in Deutschland gelegenen Hotels die Möglichkeit, sich an einer gruppenweisen Anspruchsdurchsetzung ohne Kostenrisiken zu beteiligen“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir bieten allen Hoteliers in Deutschland diese Hilfestellung an, weil zeitnah eine Verjährung der Ansprüche drohen könnte.“
Durch die Kooperation mit einem renommierten Prozessfinanzierer können alle Hotels in Deutschland ohne Kosten bzw. Kostenrisiken teilnehmen. Die IHA-Erfahrungen im Fall HRS haben gezeigt, dass „die Anspruchsbündelung ungleich mehr Verhandlungsgewicht gibt und es uns Hoteliers erlauben wird, mit Booking.com auf Augenhöhe unsere legitimen Ersatzforderungen geltend zu machen“, appelliert Lindner an seine Kolleginnen und Kollegen. Hoteliers können sich auf den Webseiten www.hotel-kartellschadensersatz.de oder www.hotellerie.de/go/daBeisein über die Initiative des Hotelverbandes Deutschland (IHA) umfassend informieren und sich für eine Teilnahme registrieren. Mit Blick auf eine mögliche Verjährung der Ansprüche ist eine Registrierung nur bis zum 15. Mai 2020 möglich.
Hoteliers können sich auf den Webseiten www.hotel-kartellschadensersatz.de oder www.hotellerie.de/go/daBeisein über die Initiative des Hotelverbandes Deutschland (IHA) umfassend informieren und sich für eine Teilnahme registrieren. Mit Blick auf eine mögliche Verjährung der Ansprüche ist eine Registrierung nur bis zum 15. Mai 2020 möglich.