Im Mai 2023 trat das Einwegkunststoff-Fonds-Gesetz in Kraft (EWKFonds-Gesetz). Es sieht eine Sonderabgabe für die Nutzer von bestimmten Einwegprodukten aus Kunststoff vor, die in einen Fonds zu zahlen ist, die sogenannte Einwegkunststoffabgabe. Zu diesen Produkten gehören insbesondere Tüten und Folienverpackungen, die mit Lebensmitteln befüllt sind, aber auch z. B. Lebensmittelboxen und Getränkebecher.
Die neuen Bestimmungen können daher für Gastronomiebetriebe und Unternehmer relevant sein, die solche Einwegkunststoff-Produkte einsetzen.
Diese müssen sich ab dem 1. April 2024 auf der neu eingerichteten Plattform DIVID registrieren. Die Sonderabgabe ist erstmals 2025 für das Jahr 2024 zu leisten. Mit ihr sollen beispielsweise Kommunen Mittel für die Abfallbeseitigung erhalten. Für die Verwaltung des Fonds ist das Umweltbundesamt verantwortlich.
Der DEHOGA hat für Sie hierzu ein Merkblatt verfasst. Das Merkblatt können Sie bei Ihrem DEHOGA-Verband anfordern. Es ist ebenfalls im DEHOGA-Shop für DEHOGA-Mitglieder kostenlos erhältlich.