Der rechtliche Rahmen für Beschäftigte und Arbeitgeber ist in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ eindeutig geregelt: Demnach dürfen Beschäftigte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Gleichzeitig dürfen Unternehmer Personen, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, nicht beschäftigen. Die DGUV wird nun aufbauend auf dem Positionspapier Tipps für Betriebe erstellen, wie sie mit der Cannabis-Legalisierung umgehen können.
Quelle: BGN Akzente