Das Bundesministerium der Finanzen hat das angekündigte BMF-Schreiben zur Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnung im Oktober 2024 veröffentlicht.
Wichtig zu wissen ist, dass es ab dem 1. Januar 2025 genügt, dass der Unternehmer in der Lage ist, elektronische Rechnungen im neuen Format zu empfangen, also ein E-Mail-Postfach hat. Für das Ausstellen von elektronischen Rechnungen im neuen Format gilt zunächst eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2026, für kleinere Betrieb bis zum 31.12.2027.
Dennoch sollten sich die Betriebe rechtzeitig mit den Neuregelungen und der möglichen Implementierung im eigenen Betrieb befassen.
Der DEHOGA hat ein Merkblatt zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung erstellt, welches Sie bei Ihrem Bezirksverband anfragen können.
Das maßgebliche Schreiben des Bundesfinanzministeriums können Sie hier downloaden.