Die digitale Kontaktdatenerfassung ist im Sinne der NRW-Corona-Schutzverordnung alternativ zusätzlich zulässig, wenn sie datenschutzkonform ist und die Kontaktdaten der zuständigen Behörde auf Verlangen in einem von ihr nutzbaren Format - auf Anforderung auch papiergebunden - zur Verfügung gestellt werden können.
Speziell die Frage des Datenschutzes und das Führen von Papierlisten ist aktuell viel diskutiert und es kommen vermehrt Fragen nach praktikablen digitalen Lösungen bei uns an.
Als ein System, das hierfür eine bereits ausgereifte Lösung anbietet, findet e-guest (www.eguest.de), eine Software, die in NRW entwickelt wurde und wird, auch über die Landesgrenzen hinaus immer mehr Anwender. Man muss sich als Gast nur einmal und nicht jedes Mal registrieren, und es verspricht, dass die Daten tatsächlich nur von der zuständigen Behörde abgerufen werden können und damit sicher sind. Die Prüfung des Datenschutzes findet extern statt.
Als Erweiterung kann die Abbildung der Speisekarte integriert werden, man kann sich die Tischbelegung anzeigen lassen, so dass man weiß, wer alternativ einen Zettel ausfüllen muss und wie viele Gäste da sind. Viele weitere Funktionen wie Tischreservierung, Kellnerruf oder Bonussysteme, sind in Vorbereitung. Für die Gäste bietet die App eine Übersicht über die teilnehmenden Betriebe und für den Betrieb über diesen Weg sogar Marketingmöglichkeiten.
Wenn eine digitale Lösung für die Kontaktdatenerfassung gesucht wird, lohnt sich der Blick auf die Website.
Der Hersteller hat zugesichert, dass es für die Firmen und die Gäste in der Basisversion kostenlos bleiben wird. Er sieht dies als Werbung für sich und als sinnvollen Beitrag für die Betriebe in Forme einer Konzeptlösung während der Coronakrise. Die Finanzierung wird über mögliche zubuchbare Erweiterungstools geschaffen.
Nähere Informationen finden sie direkt auf der Website und über die Corona-Sonderseite auf unserer DEHOGA-NRW Website.