Wir raten daher vorsorglich allen Mitgliedsbetrieben, die sich nicht in der Lage sehen, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, zu zwei Maßnahmen:
- Stellen Sie bei der jeweils zuständigen Einzugsstelle einen <link file:4261 download>Stundungsantrag
- Stellen Sie den Antrag noch heute, damit er positiv beschieden werden kann! Reichen Sie diesen bei allen Krankenkassen ein, an die Sie Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Mitarbeiter abführen.