Eilt: Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Corona, NRW

Morgen, also am 25.3. werden die Einzugstellen – also die jeweiligen Krankenkassen Ihrer einzelnen Mitarbeiter und die Minijobzentrale – den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einziehen.

Wir raten daher vorsorglich allen Mitgliedsbetrieben, die sich nicht in der Lage sehen, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, zu zwei Maßnahmen:

  1. Stellen Sie bei der jeweils zuständigen Einzugsstelle einen <link file:4261 download>Stundungsantrag
  2. Stellen Sie den Antrag noch heute, damit er positiv beschieden werden kann! Reichen Sie diesen bei allen Krankenkassen ein, an die Sie Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Mitarbeiter abführen. 
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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher