Endgültig: Krankenkassenzusatzbeitrag muss künftig wieder zur Hälfte übernommen werden

Berlin

Wie erwartet hat der Bundesrat das Versichertenentlastungsgesetz und damit eine neuerliche Verteuerung des Faktors Arbeit für die Arbeitgeber gebilligt. Das Gesetz sieht vor, dass die Krankenkassenbeiträge einschließlich der Zusatzbeiträge ab 1. Januar 2019 wieder komplett zu gleichen Teilen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt werden.

Die Zusatzbeiträge liegen derzeit im Schnitt bei 1 Prozent, im kommenden Jahr sollen sie laut des zuständigen Schätzerkreises leicht auf dann durchschnittlich 0,9 Prozent sinken. Die Unternehmen müssen also künftig rund 0,5 Prozent mehr Beiträge zahlen als bislang. Die Reform der großen Koalition von 2005, nach der Arbeitnehmer für die Zusatzbeiträge allein aufkamen, wird damit rückgängig gemacht. Die Entlastungen in Sachen Sozialversicherungsbeiträge, von denen auch einige Politiker auf dem Branchentag sprachen, sind für die Arbeitgeber unter dem Strich keine, denn die Entlastungen in Sachen Arbeitslosenbeiträge werden durch höhere Beiträge zur Pflege- und Krankenkasse zunichte gemacht. Die Rentenbeitragssätze bleiben trotz hoher Rücklagen aufgrund der vielen Rentenversprechen der Regierung auf dem Niveau von 2018.

Bei Selbständigen mit geringen Einnahmen, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sieht das Gesetz vor, dass sich der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro halbiert.

Meldung des Bundesverbandes

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher