Die Bewirtung von Gästen ist nach den üblichen Kriterien also erlaubt:
- Gewährleistung der erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene
- Steuerung des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen und
- Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern.
Unsere bisherige Einschätzung zur Bewirtung von Übernachtungsgästen, die nach dem aktuellen Erlass in einem Beherbergungsbetrieb übernachten dürfen, wurde offiziell bestätigt.
Die Bewirtung von Gästen ist nach den üblichen Kriterien also erlaubt: