Aktuell hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) mitgeteilt, dass die Härtefallhilfen Energie für KMU ab sofort auch für nicht-leistungsgebundene Energieträger beantragt werden können. Die seit Ende März 2023 in Kraft befindlichen Härtefallhilfen werden damit auf zusätzliche Energieträger ausgedehnt. Dazu gehören neben Heizöl und Holzpellets auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.
Voraussetzungen
Den Zuschuss können Unternehmen beantragen, deren Beschaffungspreise sich im Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Hauptsitz des Unternehmers muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Die Antragsstellung und Abwicklung erfolgt auch für die Programmerweiterung über die NRW.BANK.
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