Dazu gehört, dass Ersthelfer benannt und ausgebildet sind. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) trägt für ihre Mitgliedsbetriebe die Kosten für Erste Hilfe-Kurse und die alle 2 Jahre erforderliche Auffrischung. Grundsätzlich sollte zudem natürlich jeder Mitarbeiter wissen, wo die Verbandskästen sind, diese sollten immer ausreichend gefüllt sein und Flucht- und Rettungswege gilt es, freiuhalten. Denn im Ernstfall zählt jede Minute!
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Die Arbeits-Sicherheits-Information ASI 0.90 zur Ersten Hilfe im Betrieb finden Sie hier…