EU-Kommission benennt Booking als Gatekeeper

Distribution und OTA

Die EU-Kommission hat gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) Booking als Gatekeeper für seinen Online-Vermittlungsdienst Booking.com benannt.

„Die gute Nachricht von heute ist: Die Urlauber werden von einer größeren Auswahl profitieren und die Hotels werden mehr Geschäftsmöglichkeiten haben“, sagte die Exekutiv-Vizepräsidentin und Kommissarin für Wettbewerb Margrethe Vestager zur Entscheidung über Booking. „Nach unserer Entscheidung reiht sich Booking.com in die Liste der wichtigsten Plattformdienste ein, die sich an die DMA-Regeln halten müssen.“ 

Booking

Auf der Grundlage der von Booking am 1. März 2024 vorgelegten Selbsteinschätzung, dass es die relevanten Schwellenwerte erreicht, hat die Kommission festgestellt, dass dieser zentrale Plattformdienst eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern darstellt.

Die nächsten Schritte für Booking

Nach seiner Benennung hat Booking nun sechs Monate Zeit, um die entsprechenden Verpflichtungen im Rahmen des DMA zu erfüllen und den Endnutzern mehr Auswahl und Freiheit zu bieten sowie den gewerblichen Nutzern einen fairen Zugang zu den Gatekeeper-Diensten zu ermöglichen. Booking hat auch sechs Monate Zeit dafür, einen detaillierten Bericht vorzulegen mit Details dazu, wie das Unternehmen die einzelnen Verpflichtungen des DMA erfüllt. Einige der DMA-Verpflichtungen gelten jedoch mit sofortiger Wirkung, z. B. die Verpflichtung, die Kommission über jeden beabsichtigten Zusammenschluss im digitalen Sektor zu informieren.

Quelle: EU-Kommission benennt Booking als Gatekeeper und prüft Widerspruch von X - Europäische Kommission (europa.eu)

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher