In den Trilogverhandlungen hat das Europäische Parlament seine Forderung nach inhaltlichen Änderungen der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) fallen gelassen. Damit ist der Weg frei für die Verschiebung des Anwendungsbeginns um zwölf Monate. Die EU-Kommission muss die Verschiebung nun formell umsetzen. Inhaltlich bleibt die Verordnung unverändert:
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, begrüßt die Einigung: "Ich bin froh, dass die Vernunft gesiegt hat und der Anwendungsstart der EUDR verschoben werden kann, das war überfällig. Das Last-Minute-Chaos in Brüssel hat für massive Verunsicherung in der Wirtschaft gesorgt, darauf hätte ich gerne verzichtet. Ich habe mich frühzeitig und mit Nachdruck für die Verschiebung eingesetzt. Unsere Unternehmen, die Land- und Forstwirtschaft brauchen ausreichend Zeit und Planungssicherheit, damit sie sich gut auf die EUDR vorbereiten können.
Die gewonnene Zeit darf jetzt nicht ungenutzt bleiben, die EU-Kommission muss liefern. Es braucht eine praxistaugliche, bürokratiearme und reibungslose Umsetzung der EUDR. Der Waldschutz steht außer Frage, doch nur eine realistische Umsetzung wird ihn auch sichern. Die Bundesregierung wird diesen Prozess weiterhin eng begleiten und die Europäische Kommission dabei beraten."
Hintergrund:
Die EUDR ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 anzuwenden sein. Das BMEL hat sich frühzeitig für einen verantwortungsvollen Anwendungsstart eingesetzt und vor einem Fehlstart gewarnt. Verzögerungen bei wesentlichen Umsetzungselementen wie dem EU-Länderbenchmarking führten dazu, dass das BMEL mehrfach eine Verschiebung forderte. Am 2. Oktober 2024 schlug die EU-Kommission die Verschiebung vor. Der EU-Rat und das Europäische Parlament stimmten zu. Allerdings koppelte das Europäische Parlament die Zustimmung an umfassende inhaltliche Änderungen der Verordnung, die die rechtzeitige Verschiebung des Anwendungsbeginns gefährdet haben. In den heutigen Trilogverhandlungen zog das Europäische Parlament seine Änderungsforderungen nun zurück. Die finale Umsetzung der Verschiebung liegt nun bei der EU-Kommission.
Die geplante Verschiebung soll Planungssicherheit schaffen, damit sich Wirtschaft, Verwaltung und Produzenten in Drittstaaten auf die Anwendung der EUDR vorbereiten können und Lieferketten stabil bleiben.
Die EUDR setzt einen lang geforderten EU-Rechtsrahmen gegen die globale Waldzerstörung und fördert nachhaltige Lieferketten in und außerhalb der EU. Ziel ist es, die globale Waldzerstörung, die Klimakrise und den Verlust der Biodiversität zu bekämpfen.
Zwischen 1990 und 2020 gingen weltweit rund 420 Millionen Hektar Wald verloren – eine Fläche größer als die gesamte EU. Laut FAO sind etwa 90 Prozent der Entwaldung auf die Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen zurückzuführen, ein wesentlicher Treiber von Klimawandel und Artensterben.
Quelle: BMEL