Für Kleinbetragsrechnungen gilt jetzt die Grenze von 250 Euro

NRW, Fachgruppen

Umsatzsteueranwendungserlass geändert: Kleinvieh, das auch Mist macht.

Auch wenn dieses Gesetz die dicken Bürokratielasten, die unsere Branche drücken, nicht angeht, sind immerhin kleinere Erleichterungen vorgesehen, die auch unseren Unternehmern zu Gute kommen. Eine davon ist die Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 auf 250 Euro.

Zu dieser Anhebung ist im letzten Monat ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht worden, das den zugehörigen Umsatzsteueranwendungserlass ändert. Damit kann die erhöhte Grenze von 250 Euro rückwirkend auf alle ab 1. Januar 2017 aufgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen angewendet werden.

Zurück
Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher