Das Bundeskabinett hatte die entsprechende Verordnung im Februar auf den Weg gebracht. Freiluft-Übertragungen während des Turniers in Russland vom 14. Juni bis 15. Juli sind nach der Zustimmung der Länderkammer auch nach 22 Uhr grundsätzlich erlaubt.
Seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 gibt es bei großen Turnieren regelmäßig solche Ausnahmeregelungen, die nach dem Finale wieder außer Kraft treten. Die Ausnahmen werden in diesem Jahr aber nur hin und wieder bemüht werden müssen. Die meisten Spiele beginnen schon am Nachmittag oder frühen Abend und werden schon vor dem „normalen“ Beginn der Nachtruhe um 22 Uhr zu Ende sein.