Im Dezember 2015 wurde die Förderung der Beratung zur Energieeinsparung noch einmal verbessert, so dass jetzt auch Unternehmen mit geringen jährlichen Verbrauchskosten einen Anreiz erhalten, sich mit der energetischen Optimierung zu befassen. Das staatliche Ziel, eine Energieeinsparung zwischen zehn und 20 Prozent zu erreichen, kann nur durch einen umfassenden Ansatz erreicht werden. Deshalb ist eine detaillierte und qualifizierte Beratung unbedingt nötig.
Förderung
Gefördert werden in diesem Zusammenhang Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftige haben und einen Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro. Unternehmen mit einem Energieaufwand von weniger als 10.000 Euro erhalten 80 Prozent der Honorarsumme, maximal 1200 Euro, Unternehmen über 10.000 Euro Energiekosten ebenfalls 80 Prozent, maximal 8000 Euro.
Kleine Beträge
„Ein mittelständisches Hotel kann mit einer Honorarsumme von 3200 Euro rechnen, hat also einen Eigenanteil von 620 Euro zu tragen“, sagt Patrick Rothkopf, zuständiges Präsidiumsmitglied im DEHOGA Nordrhein. "Bei kleineren Betrieben liege die Honorarsumme erfahrungsgemäß bei rund 1600 Euro, so dass ein Eigenanteil von 400 Euro zu schultern ist." Rothkopf weist darauf hin, dass auch die Umsetzung in vielen Fällen gefördert wird und somit eine wirtschaftliche Betrachtung interessanter wird. An dieser Stelle lassen die DEHOGA-Energieberater die Unternehmer natürlich nicht allein: „Detaillierte Erläuterungen zu möglichen Förderungen sind ein wichtiger Teilsaspekt in der Beratung.“ Wichtig sei es, auf Basis einer qualifizierten Analyse Ziele festzulegen und dann mögliche Maßnahmen zu ermitteln.
Kontakt:
Thorsten Hellwig, 02131 7518-140, hellwig(at)dehoga-nrw.de