Besonders wichtig für unsere Branche:
Erweiterung des Geltungsbereichs, indem
- die dort festgelegten Obergrenzen angehoben und
- bestimmte rückzahlbare Instrumente bis Ende nächsten Jahres in direkte Zuschüsse umgewandelt werden.
Das bedeutet:
- Die 0,8 Mio.-Grenze bei Kleinbeihilfen wird auf 1,8 Millionen erhöht. Diese können nach wie vor über einen Zeitraum von drei Jahren mit einer De-minimis-Beihilfe von bis zu 200.000 EUR pro Unternehmen kombiniert werden.
- Die Grenze für den Fixkostenzuschuss (für Unternehmen, die besonders von der Coronavirus-Krise betroffen sind und im förderfähigen Zeitraum im Vergleich zum gleichen Zeitraum von 2019 Umsatzverluste von mindestens 30% verzeichnen) wird von drei auf zehn Mio. Euro erhöht
Und jetzt? Hoffentlich schnelle Anpassung der deutschen Regelwerke zu den November- und Dezemberhilfen sowie zur Überbrückungshilfe III.