Wir wollen mit unseren guten Argumenten verdeutlichen, dass der volle Steuersatz einen knallharten Wettbewerbsnachteil für unsere Gastronomen darstellt – insbesondere gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, der sein Sortiment verzehrfertiger Essensangebote signifikant ausgeweitet hat und weiterhin ausbaut. Für all diese Angebote zum Mitnehmen gelten 7 Prozent Mehrwertsteuer, für die Speisen in unseren Restaurants dagegen 19 Prozent. Das ist schlichtweg unfair.
Wir erwarten nicht mehr, aber auch nicht weniger, dass Essen in Deutschland steuerlich gleich behandelt wird, unabhängig von der Art der Zubereitung und des Verzehrortes. Das ist für uns eine Frage der Steuergerechtigkeit, der Wertschätzung und der Zukunftssicherung unserer Familienbetriebe und Restaurants.
Zurzeit befinden wir uns auf großer Aufklärungstour. Dafür haben wir aktuell 100.000 Infoflyer gedruckt und stellen diese für die Landesverbände und unsere Mitgliedsbetriebe zur Verfügung.
Nutzen Sie die Chance und bestellen Sie kostenlos unseren neuen Flyer unter presse@dehoga.de, solange der Vorrat reicht. Oder schauen Sie online rein unter: www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/mehrwertsteuer/