Grünes Licht für die Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungen

Fachgruppe Berufsbildung, NRW, Ausbildung

Der Koordinierungsausschuss Bund-Lander hat als letztes Entscheidungsgremium den Weg frei gemacht für die neuen Ausbildungsordnungen, Ausbildungsrahmenpläne und Rahmenlehrpläne im Gastgewerbe. Nun führt noch das Bundesjustizministerium seine Rechtsförmlichkeitsprüfung durch. Wenn diese abgeschlossen ist, werden die Dokumente veröffentlicht. Bis dahin sind theoretisch noch Änderungen möglich. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird voraussichtlich Ende Februar / Anfang März erfolgen.

Ab August 2022 wird es dann voraussichtlich sieben statt bisher sechs gastgewerbliche Ausbildungsberufe geben.

Neu hinzu kommt der zweijährige Beruf Fachkraft Küche. Theoriereduziert werden dort wichtige Basics für die Zubereitung einfacher Speisen vermittelt. Umstrukturiert wird der zweite zweijährige Beruf: Aus der Fachkraft im Gastgewerbe wird die Fachkraft für Gastronomie mit zwei verschiedenen möglichen Schwerpunkten: Restaurantservice oder Systemgastronomie. Bei den dreijährigen Berufen werden aus den bisherigen Restaurantfachmännern und -frauen dann Fachmänner bzw. Fachfrauen für Restaurants und Veranstaltungsservice - wie aus dem neuen Namen schon ablesbar mit stärkerem Fokus auf Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts. Aus den bisherigen Hotelkaufleuten werden Kaufleute für Hotelmanagement. Der Fokus wird hier analytischer und steuernder, womit wir insbesondere für Abiturienten eine attraktive Alternative zum Studium schaffen. Bei den Köchen, Hotelfachleuten und Fachleuten für Systemgastronomie bleiben zwar die Namen gleich. Aber dahinter stecken inhaltlich runderneuerte Profile mit neuen Kompetenzen z.B. aus der Welt der Digitalisierung, Nachhaltigkeit und des wirtschaftlichen Denkens und Handelns.

Strukturell werden wir verschiedene neuere Möglichkeiten des Berufsbildungsgesetzes nutzen. Dazu gehören z.B. die gestreckte Abschlussprüfung, kodifizierte Zusatzqualifikation und die sog. Rückverfalloption, mit der es Azubis, die die Abschlussprüfung im dreijährigen Beruf nicht schaffen, erstmals in Deutschland ermöglicht wird, den Abschluss im entsprechenden zweijährigen Beruf zu bekommen.

Über ein Jahr lang haben Sachverständige der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer unter Federführung von DEHOGA und NGG gemeinsam mit den Verantwortlichen im Bundeswirtschafts- und Bundesbildungsministerium und im Bundesinstitut für Berufsbildung an den Ausbildungsordnungen und Ausbildungsrahmenplänen gearbeitet. Dabei waren die verschiedensten Segmente der Branche vertreten, vom Landgasthof bis zum 5-Sterne Hotel, von der Gemeinschaftsgastronomie bis zum Gourmetrestaurant, von der Systemgastronomie bis zum mittelständischen Familienunternehmen, vom Tagungs- bis zum Urlaubshotel. Ost und West, Nord und Süd. Den ehrenamtlichen Sachverständigen, die in diesen Monaten viel Zeit, Kraft und Ideen investiert haben, sei schon vorab für ihr Engagement sehr herzlich gedankt! Parallel haben die Bundesländer die Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen entwickelt.

Bis wir die Dokumente herausgeben dürfen, werden noch einige Wochen vergehen. Dafür bitten wir um Verständnis. Um unseren Ausbildungsbetrieben dennoch die Vorbereitung auf die neuen Ausbildungen zu ermöglichen, haben wir exklusiv eine kurze Vorab-Information erstellt, die Sie hier verlinkt finden. Bei Fragen stehen wir Ihnen ab dem 3. Januar 2022 gerne zur Verfügung.

Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher