KMU können über das nun gestartete Antragsportal Hilfen
- in Höhe einer Abschlagszahlung beantragen.
Voraussetzungen sind,
- dass das Unternehmen in mindestens einem der Monate Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat in 2021 von einer Vervierfachung des Bruttoarbeitspreises je Kilowattstunde für Strom, leitungsgebundenes Erdgas oder Wärme betroffen gewesen ist.
- dass es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern handelt.
- dass sich der Hauptsitz des Unternehmers in NRW befindet.
Das Hilfsprogramm setzt sich zusammen aus 100 Millionen Euro Landes- und 200 Millionen Euro Bundesmitteln.
Die Anträge können nunmehr digital bei der NRW.Bank gestellt werden. Zum Antragsportal gelangen Sie hier.