Heizungsförderung für Unternehmen gestartet

Nachhaltigkeit & Effizienz, Energiekrise

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die dritte Förderrunde im Rahmen des sog. Heizungsgesetzes gestartet.

Von nun an steht die Beantragung der KfW-Heizungsförderung auch Unternehmen offen (für Nichtwohngebäude und Wohngebäude).

Mit einem Zuschuss soll der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gefördert werden. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören u.a.:

  • der Kauf und die Installation von solarthermischen Anlagen, Biomasseanlagen mit geringen Staubemissionen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen, innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz

Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten:

  • Als Grundförderung ein Zuschuss in Höhe von 30 % auf die förderfähigen Gesamtkosten
  • Für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen zusätzlich ein Effizienzbonus in Höhe von 5 % auf die förderfähigen Gesamtkosten
  • Für effiziente Biomasseanlagen zusätzlich ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro

Die Zuschüsse können direkt bei der KfW beantragt werden.

Die Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen, also für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung können weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Quelle: DEHOGA Bundesverband

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Ansprechpartner: Frank Thiel, Fachgruppe Umwelt