Quelle: DEHOGA Bundesverband
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die dritte Förderrunde im Rahmen des sog. Heizungsgesetzes gestartet.
Von nun an steht die Beantragung der KfW-Heizungsförderung auch Unternehmen offen (für Nichtwohngebäude und Wohngebäude).
Mit einem Zuschuss soll der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gefördert werden. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören u.a.:
Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten:
Die Zuschüsse können direkt bei der KfW beantragt werden.
Die Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen, also für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung können weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Quelle: DEHOGA Bundesverband