Aktuell hat die Finanzverwaltung NRW diesen Erlass durch Fristverlängerungen angepasst. Fristen zu den folgenden Bereichen wurden vom 31. Oktober 2021 um drei weitere Monate auf den 31.12.2021 verlängert:
- Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen
- Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen
- Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Lohnsteuer
- Umsatzsteuer
- Schenkungen
Zudem können Stundungen um drei weitere Monate bis zum 31. März 2022 von den Finanzämtern gewährt werden. Von Vollstreckungsmaßnahmen bei Betroffenen der Unwetterkatatrophe soll ebenfalls bis zum 31. März 2022 abgesehen werden.
Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich von der Hochwasser-Katastrophe Betroffene mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen.
Diese Anpassungen und weitere Informationen zu den Steuererleichterungen finden Sie auf der Seite der Finanzverwaltung NRW unter: www.finanzverwaltung.nrw.de/de/unwetter.