Die Landesregierung hat die Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht und weitere Informationen zur Antragsstellung bekannt gegeben. Ab Freitag, 17. September 2021, können Anträge für Aufbauhilfen für Unternehmen, für Privathaushalte und andere betroffene Unternehmen eingereicht werden.
Aufbauhilfen für Unternehmen:
Das Verfahren erfolgt dreistufig:
- Am Anfang steht die Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung oder der Schadensnachweis durch ein Versicherungsunternehmen.
- Anschließend erfolgt die Antragsberatung und erste kursorische Prüfung der Anträge durch die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer vor Ort.
- Abschließend sind die Anträge online bei der NRW.BANK einzureichen. Dort erfolgt die abschließende Prüfung, Bewilligung und Auszahlung.
Weitere Informationen zur Wiederaufbauhilfe sowie zeitnah auch den Link zu den Onlineanträgen finden Sie unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe.
Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten ab dem 14. September 2021 grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" ist montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 erreichbar.