Hygienekontrollen: Gebühren auf Regelkontrollen neu berechnet

Lebensmittelhygiene, NRW, Fachgruppe Gaststätten, Fachgruppe Hotels

Seit letzten Monat werden die Gebühren, die für Regelkontrollen anfallen, nicht mehr pauschal berechnet, sondern im Viertelstundentakt. Gebührenerhöhung sind nur in Ausnahmen zu erwarten. Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen fordert nach Wegfall des Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG), Gebühren vollends zu streichen.

Seit dem 10. Juli werden die Gebühren auf Regelkontrollen nicht mehr pauschal in Höhe von 77 Euro, sondern Viertelstunden-genau berechnet. Die Pauschalgebühr wurde bis dato unabhängig davon fällig, ob eine Prüfung zehn Minuten oder eine ganze Stunde dauerte. Erst bei Prüfungen, die länger als eine Stunde dauerten, wurde der zusätzliche Aufwand berechnet.

Anlass für die veränderte Praxis
Gegen diese Praxis und den darauf begründeten Gebührenbescheid hatte ein Mindener Betrieb geklagt, weil in seinem Falle die Kontrolle deutlicher weniger als eine Stunde gedauert hatte und er sich mit der Pauschalregelung übervorteilt sah. Die seinerzeit in die Gebührenordnung neu eingeflossene Regelung, die für grundsätzlich begrenzte Gebühren bei kleinen Betrieben und für weniger Aufwand bei den Kommunen sorgen sollte, wurde vom OVG Münster verworfen.

Konsequenzen für die Betriebe
Da in den meisten Fällen (so unser Kenntnisstand) die Kontrollen in der Vergangenheit innerhalb einer Stunde abgeschlossen waren, sollten sich die Gebühren auch in Zukunft nicht oder nur unwesentlich erhöhen.

Sollten Sie allerdings feststellen, dass die Gebühren für Regelkontrollen im Vergleich zur vorherigen Regelung trotzdem empfindlich steigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Geschäftsstelle.

Politische Forderung des DEHOGA NRW
Vor dem Hintergrund der Rücknahme des KTG, zu dessen Einführung die Gebühren auf Regelkontrollen eingeführt worden waren, fordert der DEHOGA NRW weiterhin die Rücknahme der Gebührenerhebung.

 

 

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher